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2. April 2020 Arbeitsrecht

Arbeitsvertragliches bei Dienstfahrrädern: Wer wegen Arbeitsunfähigkeit einen Sachbezug nicht nutzen kann, trägt auch keine Leasingraten

Wer meint, dass bei einer Dienstradüberlassung alles einfacher und entspannter abläuft als bei der motorisierten Vierradvariante, der irrt.
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