Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder gebilligte Überstunden vergüten
Egal, wer für die Erfassung der Arbeitszeit zuständig ist – an den gängigen Regelungen zur Zahlung und vor allem dem dafür notwendigen Nachweis von Überstunden hat sich in den vergangenen Monaten nichts geändert.