Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll nicht nur Beschäftigte, sondern bereits auch Bewerber vor Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen schützen.
Mit diesem Urteil wird deutlich, welche Argumente Arbeitgeber vortragen müssen, um bei einer Einsparung von Personal vor den Arbeitsgerichten erfolgreich zu sein.
Lassen sich Eltern scheiden und können sich diese nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder verständigen, muss ein Gericht entscheiden.