Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Individualarbeitsrechts, z.B. bei Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus bieten wir umfassende Beratung, z.B. bei Arbeitsvertragsfragen.
Unsere Schwerpunkte im Ehe- und Familienrecht sind Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, Fragen des Sorge- und Umgangsrechts bei ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie güter- und wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.
Wir beraten und vertreten Sie mit Empathie und Erfahrung bei Fragen des Erbrechts, wie z.B. Erbenhaftung, Pflichtteil, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, gemeinschaftliches Ehegattentestament.
Im Hinblick auf die Beanstandung der Verletzung von Grundrechten vertreten wir Sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den Landesverfassungsgerichten.
Fragen des Abstammungsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie Verfahrensrechtsfragen sind Schwerpunkte in unserer täglichen Arbeit im Tätigkeitsgebiet Kindschaftsrecht.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Menschenrechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Mietrechts, von der Aufnahme eines Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter bis zu dessen Beendigung.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, z.B. von Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen oder bei der Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts.
Verletzt der Staat unmittelbar wirksame internationale Menschenrechtsnormen, prozessieren wir für Sie bei Bedarf auch beim UN-Menschenrechtsausschuss.
Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte führen zu den häufigsten Fragestellungen im Verbraucherschutzrecht. Wir beraten Sie bei diesen und anderen Themen.
Wir unterstützen Sie im Verkehrsrecht bei Ordnungswidrigkeiten, bei der Geltendmachung und Abwicklung von Schadensersatz und weiteren Fragen.
Wir beraten Sie bei Themen wie Vertragsabschluss, der Abwicklung von Verträgen und bei Vertragsverletzungen, sei es Dienst-, Werk-, oder Kaufverträgen.