Wer für seinen geistigen Ausfall bei Krankheit oder im Alter vorsorgen will, bevorzugt in einer Vorsorgevollmacht oft lieber Familienangehörige, als sein Schicksal in die Hände eines fremden Betreuers zu legen.
Der folgende Fall zeigt, wie schnell einem Elternteil im Inland das eigene Kind entzogen und bis zu einer gerichtlichen Klärung entfremdet werden kann.