Wenn vor Gericht eine Umgangsregelung vereinbart wird, bei der gewisse Formalien eingehalten werden, ist diese Regelung wie eine richterliche Entscheidung vollstreckbar.
Wer in den 90er Jahren geheiratet und einen Ehevertrag geschlossen hat, stellt bei seiner Scheidung womöglich nun erstaunt fest, dass seit den 2000er Jahren verschärft auf etwaige Sittenwidrigkeit geprüft wird.