Bevor jemand unter Betreuung gestellt wird oder eine sonstige maßgebliche Entscheidung über seine Betreuung gerichtlich erfolgt, hat eine persönliche Anhörung des Betroffenen zu erfolgen.
Finden Eltern nach Trennung keine einvernehmliche Lösung über die Frage, wann wer mit den Kindern Umgang hat, können sie sich zum einen an das Jugendamt wenden, um eine Verständigung herbeizuführen.
Zwar ist die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich mittlerweile der nicht gleichgeschlechtlichen Ehe weitestgehend gleichgestellt – im Kindschaftsrecht ist das aber nicht so.
In vielen Betrieben sind Hygienekonzepte zum Schutz vor Corona überlebenswichtig – in einem Krankenhaus nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem wörtlich gesehen.