Unsere Tätigkeitsgebiete im Arbeitsrecht
Schwerpunkt des arbeitsrechtlichen Dezernates ist das Individualarbeitsrecht, das geprägt wird vom Arbeitsvertragsrecht, das wiederum nicht nur durch eine zunehmende Anzahl neuerer Einzelgesetze, sondern auch durch eine ausgesprochen differenzierte Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene geprägt wird, was eine ständige Fortbildung des Rechtsanwenders voraussetzt, um dieses Gebiet beherrschen zu können. Dabei geht es im Arbeitsrecht immer um einen ausgewogenen Ausgleich, auch wenn die Ausgangsbedingungen unterschiedlich. Dies gilt sowohl in der Abschlussphase eines Arbeitsverhältnisses, bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages unter Berücksichtigung der verschiedenen gesetzlichen Schutzvorkehrungen und Arbeitnehmerrechte, aber auch bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, vorherige Abmahnung und nachvertragliche Regelungen wie Wettbewerbsverbote.
Dabei gliedern sich die einzelnen Tätigkeitsfelder wie folgt auf:
Arbeitsvertragsrecht: Teilzeitarbeitsverhältnis, Geringfügigkeitsbeschäftigungsverhältnis, Aushilfsarbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis, Probezeitverhältnis, Betriebsübergang.
Kündigungsschutzrecht: Abmahnung, ordentliche Kündigung, Kündigungsfristen, außerordentliche Kündigung, besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, Mütter, Erziehungsurlaub und Schwerbehinderte sowie betriebliche Funktionsträger, Änderungskündigung.
Aufhebungs- und Änderungsvereinbarungen
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Zeugnisrecht
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Altersteilzeit