Ehe- und Familienrecht

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Unsere Tätigkeitsgebiete im Ehe- und Familienrecht


In einer Zeit, in der die Bedeutung der ehelichen Lebensgemeinschaft immer mehr abnimmt und jede dritte Ehe geschieden wird, nimmt die Bedeutung des übrigen familiären Regelungsbedarfes allerdings deutlich zu. Dies gilt insbesondere für das Kindschaftsrecht, wo die Grenzen zwischen elterlicher Sorge und Umgangsrecht nicht zuletzt durch soziale Entwicklungen wie des Wechselmodells fließend werden, andererseits der prophylaktische Regelungsbedarf für vorsorgende ehevertragliche und sonstige familiäre Vereinbarungen immer größer wird, aber auch vor dem Hintergrund des Bestrebens, streitige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden, stehen wir mit unserer praktischen, mehr als 30-järigen Erfahrung im Familienrecht unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich werden dabei auch wirtschaftliche Fragestellungen zum Güterrecht und zum Unterhalt, auch soweit diese durch öffentliche Leistungsträger thematisiert werden, nicht vernachlässigt.


Unsere Tätigkeitsfelder umfassen dabei die nachfolgend nicht abschließend aufgeführten Tätigkeitsfelder:


Abstammungsrecht
Adoptionsrecht
Ehegattensteuerrecht
Eheliche Lebensgemeinschaft
Eheliches Güterrecht: Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Zugewinnausgleich, Gütertrennung
Ehenamensrecht
Ehescheidungsrecht
Eheverträge
Ehewohnung und Hausrat
Erziehungsgeldrecht
Gewaltschutzgesetz
Kindschaftsrecht: Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Jugendamtsbeteiligung
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Scheidungsfolgenvereinbarung
Trennungsfolgenvereinbarung
Unterhaltsrecht: Familienunterhalt, Ehegattenunterhalt bei Trennung und nach Scheidung, Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Elternunterhalt, Unterhaltsabänderung, Unterhaltsrückforderung
Unterhaltsvorschussrecht
Vermögensauseinandersetzung
Versorgungsausgleich

Ihre Rechtsanwälte

Dr. Joachim Baltes

Bielefeld, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Georg Rixe

Bielefeld, Fachanwalt für Familienrecht