Unsere Tätigkeitsgebiete im Verfassungrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich des Familienrechts durch zahlreiche Grundsatz- und Kammerentscheidungen die Strukturen des Familienrechts sowie dessen verfassungskonforme Auslegung maßgeblich mit geprägt. Im Bereich des Kindschaftsrechts beruhte dies auch darauf, dass der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Entwicklung häufiger hinterherhinkte und die einschlägigen Gesetze nicht zeitgerecht anpasste.
Schwerpunkt des verfassungsrechtlichen Dezernats ist das Familienrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht, dessen Bedeutung immer mehr zunimmt. Hier kommt unseren Mandanten die langjährige anwaltliche Erfahrung zu Gute. Insoweit wird auch auf die Übersicht verwiesen.
Schutz des Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG)
Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 I GG)
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 II GG)
Diskriminierungsverbot (Art. 3 III GG)
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 I GG)
Elternrecht (Art. 6 II GG)
Trennung des Kindes von der Familie (Art. 6 III GG)
Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder (Art. 6 V GG)
Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG)
Rechtliches Gehör (Art. 103 I GG)