Kindschaftsrecht

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Unsere Tätigkeitsgebiete im Kindschaftsrecht


Das Kindschaftsrecht, eigentlich ein Teilbereich des Familienrechts, hat sich in den letzten Jahren zu einem eigenständigen Tätigkeitsfeld entwickelt, das ein hohes Emotions- und Streitpotential in sich birgt, aber auch von der unterschiedlichen Interpretation des Kindeswohlbegriffes geprägt wird, das die Schnittstelle für staatliche Eingriffe bildet und deshalb sehr sorgsam unter verfassungsrechtlichen Vorzeichen überprüft werden muss. Hier besteht nach unseren Erfahrungen ein gravierender Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei den Eltern, die sich dabei häufig allein gelassen fühlen und mit fragwürdigen Vorgaben konfrontiert werden, die einer kompetenten juristischen Überprüfung zu unterziehen sind.


Unsere Tätigkeitsfelder gliedern sich dabei wie folgt auf:


Abstammungsrecht: Kenntnis der Abstammung, Heimliche Vaterschaftstests, Anerkennung der Vaterschaft, Anfechtung der Vaterschaft, Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
Adoptionsrecht: Stiefkindadoption, Drittadoption, Einwilligung in die Adoption, Adoptionsaufhebung, Umgang nach Adoption
Kindesentführung: Innerstaatliche Kindesentführung, Internationale Kindesentführung
Namensrecht
Nichteheliche Kinder: Benachteiligung nichtehelicher Kinder im Sorgerecht, Namensrecht und Adoptionsrecht
Pflegekinder: Sorgerecht, Umgangsrecht
Sorgerecht: Sorgerecht bei Trennung und Scheidung, Sorgerechtsentzug bei Kindeswohlgefährdung, Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen
Stiefkinder: Sorgerecht, Umgangsrecht
Umgangsrecht: Umgangsrecht von Eltern, Geschwistern, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Leiblichen/Biologischen Vätern
Verfahrensrecht: Überlange Verfahrensdauer,
Beschleunigungsbeschwerde, Beteiligung des Jugendamtes, Kindesanhörung, Verfahrensbeistand
Vollstreckungsrecht: Vollstreckung von Umgangsentscheidungen und Herausgabeentscheidungen, Umgangspfleger

Ihre Rechtsanwälte

Dr. Joachim Baltes

Bielefeld, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Georg Rixe

Bielefeld, Fachanwalt für Familienrecht