Vertragsrecht

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Unsere Tätigkeitsgebiete im Vertragsrecht


Grundlage des gesamten Wirtschaftslebens ist das Vertragsrecht, das lange Zeit von dem römisch-rechtlichen Grundsatz „pacta sunt servanda“ geprägt wurde, der bei der gesellschaftlichen Entwicklung jedoch mehr und mehr zu Gunsten einer regulativen Eingriffspraxis weichen musste, nicht zuletzt auch deshalb, weil die einzelnen Vertragstypen nicht mehr in abstrakten gesetzlichen Regelungen allgemein erfassen lassen. Dies gilt sowohl für das Gewährleistungsrecht, als aber auch für die digitalen Herausforderungen, die sich mit den bisherigen Kategorien kaum mehr befriedigend erfassen und regeln lassen. War zunächst das Kaufvertragsrecht einer Novellierung unterzogen worden, so ist das Werkvertragsrecht mit dem Bauwerksvertragsrecht zwischenzeitlich nachgezogen. Hier den Überblick zu behalten, stellt auch in der anwaltlichen Beratungspraxis eine Herausforderung dar, wobei sich die Tätigkeitsfelder wie folgt aufgliedern:


Dienstvertragsrecht
Gesellschaftsverträge
Kaufvertragsrecht
Werkvertragsrecht

Ihre Rechtsanwälte

Dr. Joachim Baltes

Bielefeld, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht