Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 – 10 AZR 606/07 – Pressemitteilung 59/08 Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen – anders als bei laufendem Arbeitsentgelt – grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Für die Wirksamkeit