Betreuungsrecht: Landgericht Koblenz lockert die Kontrollmöglichkeiten von Betreuern bei der Vermögenssorge
Wurde jemand unter Betreuung gestellt und für ihn ein Betreuer zur Vermögenssorge bestellt, muss dieser Betreuer dem Gericht in regelmäßigen Abständen über die finanziellen Belange berichten. Verbleiben dem Betreuten Mittel zur eigenen