Ordentlicher Ablauf entscheidet: Eine späte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung macht die Kündigung nicht gleich unwirksam
Vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen hat ein Arbeitgeber seine Schwerbehindertenvertretung anzuhören. Der folgende Fall zeigt, dass es dabei noch einigen Klärungsbedarf gibt, wie schnell das zu passieren