Mehrarbeit bei Teilzeit: Künftig kommen mehr Arbeitnehmer in den Genuss von Überstundenzuschlägen
Dass bei Arbeit über die vereinbarten Stunden hinaus neben dem vereinbarten Stundenlohn auch Zuschläge fällig sind, galt bislang nicht für alle Arbeitnehmer. Nach dem folgenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) werden jedoch auch Teilzeitkräfte