DSGVO ändert nichts: Betriebsräte dürfen weiterhin nichtanonymisierte Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern einsehen
Die seit 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Gemüter bewegt. Jedoch hat sie nichts an den Rechten und Pflichten eines Betriebsrats geändert, wie der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG)