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7. April 2019 Arbeitsrecht

DSGVO ändert nichts: Betriebsräte dürfen weiterhin nichtanonymisierte Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern einsehen

Die seit 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele Gemüter bewegt. Jedoch hat sie nichts an den Rechten und Pflichten eines Betriebsrats geändert, wie der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG)
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7. April 2019 Arbeitsrecht

Verlängerung der Elternzeit: Die Zustimmung des Arbeitgebers ist bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht erforderlich

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnt, und ob dieser das überhaupt darf, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) anhand des folgenden Falls entschieden.
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    Formelhafte Argumente reichen nicht: Ohne individuelle Abwägung keine dauerhafte geschützte Unterbringung für 89-Jährige

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    Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder gebilligte Überstunden vergüten

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    Schlösseraustausch nicht erlaubt: Wer im Krach aus der Ehewohnung geht, verliert nicht seine Rechte

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