Vaterschaft nicht angefochten: Die finanziellen Interessen leiblicher Kinder stehen nicht über denen rechtlicher Kinder
Den eigenen Kindern gegenüber besteht bekanntlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Zu diesem Kreis zählen die während bestehender Ehe geborenen Kinder. Doch nicht immer ist der auf diese Weise rechtliche Vater auch der biologische. Ob