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11. Juni 2019 Familienrecht

Renitente Kontaktverweigerung: Die Optimierung der Rahmenbedingungen muss vor der Einstufung als „unbetreubar“ stehen

Ein Erwachsener, der wegen einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann, erhält einen Betreuer.
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