Ausstehender Kindesunterhalt: Säumige Zahler sollten sich nicht einfach auf Verjährung und Verwirkung verlassen
Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht zusammenleben, wird oft die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils – in der Regel des Vaters – im Rahmen einer Jugendamtsurkunde festgelegt.