Besitzurkunde entscheidet: Für „Trennungshunde“ gibt es keine gesetzliche Regelung zum Umgangsrecht
Sind sich im Trennungs- und Scheidungsfall beide Elternteile einig und können sie eine reibungslose Kommunikation nachweisen, ist bei der Frage der künftigen Sorge gemeinsamer Kinder das sogenannte Wechselmodell die paritätischste aller Lösungen.