Änderungskündigung zur Lohnreduzierung: Einseitiger Eingriff durch den Arbeitgeber in ausgehandeltes Vertragsgefüge bleibt unzulässig
Der folgende Fall fand zwar seinen Anfang vor der Coronakrise, doch besonders seit Ausbruch des Virus werden viele Arbeitgeber in einseitigen Lohnkürzungen ihren Rettungsanker suchen.