Verfall von Urlaubsansprüchen: BAG übergibt Fragen zur Hinweisnotwendigkeit für Langzeiterkrankte an den EuGH
Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht kurz vor Jahresende über einen drohenden Verfall ihrer laufenden Urlaubsansprüche informiert werden – sonst verfallen die Ansprüche auch nicht.