Amtspflicht der Gerichte: Auf die persönliche Anhörung zur Frage der Scheidung kann nur in Ausnahmefällen verzichtet werden
Zur Frage, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen, sollen – so der Gesetzeswortlaut – die Ehegatten persönlich erscheinen und angehört werden.