Mindestunterhalt für Kinder: Wer unterhalb zumutbarer Stunden und Mindestlohn arbeitet, muss sich eine andere Stelle suchen
Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, der in den meisten Fällen von einem Elternteil in Form der tatsächlichen Betreuung, vom anderen in Form von Barunterhalt zu leisten ist.