Erneute Arbeitsunfähigkeit: Bereits absolviertes Eingliederungsmanagement berechtigt bei Wiedererkrankung nicht zur Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres erkrankt ist, ist vom Arbeitgeber zwingend ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen.