Dr. Baltes & Rixe - Rechtsanwälte in Bielefeld-Brackwede
0521 - 411001
info@baltesundrixe.de
Ihre persönlichen Ansprechpartner für alles, was Recht ist.
  • Home
  • Aktuelles
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
  • Rechtsanwälte
    • Dr. Joachim Baltes
    • Georg Rixe
  • Tätigkeitsgebiete
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Jobs
6. April 2022 Arbeitsrecht

Kleinbetriebsklausel greift nicht: Haben mehrere Betriebe ein und dieselbe Leitung, werden sie als Einheit angesehen

Da in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern in Vollzeit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt, benötigen die jeweiligen Arbeitgeber folglich auch keinen Grund, um einen Angestellten zu entlassen.
Weiterlesen

Neueste Beiträge

  • April 23, 2026

    „AGG-Hopper“: Scheinbewerber haben kein Anrecht auf Entschädigung

  • November 04, 2024

    Kündigung nach Arbeitsverweigerung: Es gibt kein Recht auf einheitlich anspruchsvolle Arbeit

  • Oktober 30, 2024

    Korrekter Absender erkennbar: Wann eine Kündigung mit falschem Firmenstempel dennoch wirksam ist

Kategorien

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
Dr. Baltes & Rixe Logo

Navigation

  • Home
  • Aktuelles
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
  • Rechtsanwälte
    • Dr. Joachim Baltes
    • Georg Rixe
  • Tätigkeitsgebiete
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Jobs

Kontakt

Dr. Baltes & Rixe, Hauptstraße 60, Bielefeld, 33647, Deutschland,

+49521 411001

+49521 411002

info@baltesundrixe.de