Kosten bis zu 20.000 EUR: Wer seine Mitwirkung in Familiensachen verweigert, muss den Sachverständigen bezahlen
Wenn das Sorge- und Umgangsrecht zwischen getrenntlebenden Eltern streitig ist, muss das Familiengericht oft ein Sachverständigengutachten einholen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.