Zeiterfassungspflicht: Bereits zum Thema erlassene Gesetzgebung schließt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus
Was im folgenden Fall auf den ersten Blick wie eine Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) aussieht, ist auf den zweiten Blick eigentlich eine Bestätigung des klagenden Betriebsrats.