Schlösseraustausch nicht erlaubt: Wer im Krach aus der Ehewohnung geht, verliert nicht seine Rechte
Wenn Ehekonflikte unerträglich werden, packt mancher rasch eine Tasche und geht „erstmal“ – um dann später festzustellen, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und er nicht mehr in die Ehewohnung hineingelassen wird.