Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht kurz vor Jahresende über einen drohenden Verfall ihrer laufenden Urlaubsansprüche informiert werden – sonst verfallen die Ansprüche auch nicht.
Um Arbeitszeugnisse wird bekanntlich viel gestritten – meist um augenscheinliche Kleinigkeiten, die bei genauerem Hinsehen durchaus als wichtige Details zu erkennen sind.