Obwohl die einstige Jugendsünde heute nahezu zum Mainstream geworden ist, sollte man sich nach wie vor gut überlegen, was genau man sich tätowieren lässt.
In den meisten Fällen sind Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote für Arbeitgeber nur mit entsprechenden Entschädigungen für den Arbeitnehmer durchsetzbar.