Wer kennt es nicht: Wenn man sich mal besonders clever anstellen möchte, kommt schnell einmal das Gegenteil dessen raus, was man eigentlich erreichen wollte.
Dass auch ein Betriebsrat keine Narrenfreiheit, sondern auch Pflichten hat und ordnungsgemäß mitarbeiten muss, zeigt das folgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).