Kann die Mutter eines kleinen Kindes wegen dessen Betreuung nicht arbeiten, kann sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater haben, von dem sie getrennt lebt.
Das folgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird für viele Arbeitgeber, die mit ihren Angestellten eine pauschale Überstundenabgeltung vereinbart haben, Folgen mit sich bringen.