Wer sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung als Volljähriger um seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst kümmern kann, erhält einen Betreuer.
Bei einem Betrug zu Lasten des Arbeitgebers sind auch die Arbeitsgerichte nicht zimperlich – wie das folgende Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg (ArbG) zeigt.