EGMR verurteilt Deutschland erneut in einer Kindschaftssache (Kuppinger Nr. 2)

Es ist eine Untätigkeitsbeschwerde für Kindschaftsverfahren, insbesondere für Umgangsverfahren, einzuführen. Bei einem Umgangsboykott sind zeitnah wirksame Ordnungsgelder zu verhängen und zu vollstrecken. In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe vertretenen Verfahren Kuppinger/Deutschland (Nr. 2) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch einstimmiges Urteil vom 15.01.2015 Beschwerde-Nr. 62198/11 die Rechte von Vätern und damit auch ihrer Kinder in Umgangsverfahren gestärkt. Mit seiner Entscheidung verpflichtete er