Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen – Recht auf einen Beistand

In dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 03.02.2015 – 14 UF 135/14 – entschieden, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Verfahrensbeteiligter bei Gesprächen mit dem Sachverständigen ein Recht auf Anwesenheit einer Begleitperson hat. Diese selbst hat allerdings kein Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht. Das OLG begründete eine entsprechende Anweisung an