Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen: Gesetzliche Regelung der Beschleunigungsrüge und der Beschleunigungsbeschwerde

Das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen enthält nicht nur Neuregelungen zum Sachverständigenbeweis, insbesondere auch im Hinblick auf die Qualifikation des Sachverständigen, sondern erstmals eine gesetzliche Regelung eines präventiven Rechtsbehelfs zur Beschleunigung bereits verzögerter kindschaftsrechtlicher Verfahren. Der Gesetzgeber war zur