Wenn nach einer Trennung um die Kinder gestritten wird, ist es oftmals unklar, ob es rein um unterschiedliche Vorstellungen zum Wohl des gemeinsamen Nachwuchses oder doch eher um vergangene oder gar aktuelle Kränkungen der Erwachsenen geht.
Bei Scheidungen kommt es in der Regel zum Versorgungsausgleich, bei dem die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
Wie der regelmäßigen Leserschaft weitestgehend bekannt, werden bei einer Scheidung die innerhalb der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig geteilt.