Sind sich Eltern in grundlegenden Dingen nicht einig, kommt ein Verfahren der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein in Betracht.
Jeder Ehegatte hat einen Anspruch darauf, dass die Ehe erst geschieden wird, wenn auch die Frage geklärt ist, welcher Zugewinnausgleich ihm nach der Scheidung zusteht.
Zur Frage, wann und wie umfangreich der Elternteil, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben, Umgang mit ihnen hat, wird mitunter heftig und intensiv gestritten.