Schutz von Hilfebedürftigen: Vor der Entscheidung über die Erweiterung einer Betreuung ist ein Verfahrensbeistand zu bestellen
Wer sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung als Volljähriger um seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst kümmern kann, erhält einen Betreuer.