Sind sich im Trennungs- und Scheidungsfall beide Elternteile einig und können sie eine reibungslose Kommunikation nachweisen, ist bei der Frage der künftigen Sorge gemeinsamer Kinder das sogenannte Wechselmodell die paritätischste aller Lösungen.
Vor einigen Jahren hat der für Familiensachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine bis dahin ständige Rechtsprechung im Bereich der Schenkungen durch die Eltern/Schwiegereltern geändert.