Vor einigen Jahren hat der für Familiensachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine bis dahin ständige Rechtsprechung im Bereich der Schenkungen durch die Eltern/Schwiegereltern geändert.
Lebt ein minderjähriges Kind nach der Trennung der Eltern bei einem Elternteil, leistet dieser den Naturalunterhalt, während der andere den Barunterhalt zu zahlen hat.