Mobiles Arbeiten: Sind sich Arbeitgeber und Betriebsrat uneins, kann eine Einigungsstelle angerufen werden
Da besonders durch die Coronapandemie vermehrt nicht in der Firma, sondern zu Hause oder gar an anderer Stelle gearbeitet wird, hat das folgende Urteil, das bereits im Februar erging, an Brisanz gewonnen.