Eine Trennung kann bekanntermaßen zu erheblichen Streitigkeiten um die Ehewohnung führen, wenn diese bislang von beiden Ehegatten jeweils für sich in Anspruch genommen wurde.
Die Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse stellt sicher, dass jedem Menschen hierzulande zu seinem Recht verholfen werden soll – eben auch, wenn er sich einen zivilrechtlichen Rechtsstreit aus eigenen Mitteln nicht leisten kann.
Nach einer Trennung kann jeder Elternteil vom anderen Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen – soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die Auskunft dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Im Arbeitsrecht gilt: Wer einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abschließt, darf in den letzten Jahren bei dem Arbeitgeber nicht beschäftigt gewesen sein.