Dass auch ein Betriebsrat keine Narrenfreiheit, sondern auch Pflichten hat und ordnungsgemäß mitarbeiten muss, zeigt das folgende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Vor einigen Jahren hat der für Familiensachen zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) seine bis dahin ständige Rechtsprechung im Bereich der Schenkungen durch die Eltern/Schwiegereltern geändert.
Das Urteil in diesem Fall, den das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) zu entscheiden hatte, zieht unter einer bislang häufigen Urlaubspraxis einen Schlussstrich.