Wie bei vielen vertraulichen Vertragsangelegenheiten muss auch derjenige, der Diskretion verlangt, klar und eindeutig formulieren, auf welchen Gebieten er diese einfordert.
Lebt ein minderjähriges Kind nach der Trennung der Eltern bei einem Elternteil, leistet dieser den Naturalunterhalt, während der andere den Barunterhalt zu zahlen hat.
Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht zusammenleben, wird oft die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils – in der Regel des Vaters – im Rahmen einer Jugendamtsurkunde festgelegt.