Verlängerung der Elternzeit: Die Zustimmung des Arbeitgebers ist bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nicht erforderlich
Was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit ablehnt, und ob dieser das überhaupt darf, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) anhand des folgenden Falls entschieden.