Da in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern in Vollzeit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt, benötigen die jeweiligen Arbeitgeber folglich auch keinen Grund, um einen Angestellten zu entlassen.
Es gibt zwar Konstellationen, in denen eine Ehe gegen den Willen einer der beiden Parteien nicht geschieden wird, weil dies für sie eine besondere Härte bedeuten würde.