Bei Scheidungen kommt es in der Regel zum Versorgungsausgleich, bei dem die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
Wie der regelmäßigen Leserschaft weitestgehend bekannt, werden bei einer Scheidung die innerhalb der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig geteilt.